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Montag, 06. Februar 2012

Kanaldichtheitsprüfung

Bis zum Jahr 2015 müssen alle Hauseigentümer der Kommune die
Öffnet externen Link in neuem FensterDichtheitsprüfung der unter der im Erdreich und unter der Gebäudesole verlegten Schmutzwasserleitung vorlegen.

Hierdurch soll zum einen Fremdwassereintritt ins Schmutzwassersystem vermieden werden, um die Kläranlagen zu entlasten und zum anderen das Grundwasser gegen Verunreinigung durch Fäkalienaustritt geschützt werden.

Durch externe Weiterbildung unserer Mitarbeiter haben wir die nötige Sachkunde erworben und sind auf der Landesliste NRW gem. §61a LWG als Sachkundige gelistet.

Damit haben wir in Wuppertal und gesamt NRW die Zulassung für sämtliche Dichtheitsprüfungen an Ihren Grundleitungen erhalten.

Stellen sich Undichtigkeiten an Ihren Leitungen heraus, sind wir auch Ihr kompetenter Partner für die fachgerechte Instandsetzung oder den Austausch der Rohrleitungsteile.

Unsere Prüfungen werden den Normen entsprechend dokumentiert, so dass auch Sie erkennen können, ob und welche Leitung saniert werden muß.

Wir sind Ihr gewohnt seriöser Partner auch für die Kanaldichtheitsprüfung.

Rufen Sie uns an, und machen Sie die Prüfung in Ruhe bevor die Zeit knapp wird.
Unsere Erfahrung zeigt, dass nur wenige Eigentümer von der Verpflichtung wissen, und Ordnungsgelder riskieren.
Unser Sanitärmeister Herr Peter Kunstmann hat die nötige Zulassung erworben und kann Ihnen gerne Ihr persönliches Angebot ausarbeiten.

Sie erreichen Ihn unter 0202-5512431
oder Öffnet ein Fenster zum Versenden von E-Mailkunstmann@thienhaus.de.